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Neueste Bewertungen

Jorg Bobsin

Jorg Bobsin

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Frau Gabrielle Saint-Genis, GF LVMH Parfums & Kosmetik Deutschland GmbH Rotterdamer Str. 40 40474 Düsseldorf-Golzheim Hiermit widerrufe ich den von mir am 02. 08. 2026 mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag über die Bestellung #12440434 im Gesamtwert von 155 €. Eine detaillierte Auflistung des bestellten Artikels entnehmen Sie bitte der beigefügten Bestellbestätigung / dem Warenkorb (Anlage). Mein Widerruf erfolgt gemäß § 312g Abs. 1 in Verbindung mit § 355 BGB fristgerecht vor Erhalt der Ware. Diese befindet sich zum Zeitpunkt dieses Widerrufs noch auf dem Versandweg zu mir. Ich bitte Sie um: Bestätigung des Widerrufseingangs, Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen an Klarna Bank (Verwendungszweck 3196237360332 /Jörg Bobsin /Bestellreferenz des Händlers 12440434 /Klarna Referenz 1D7QBBPW / 02. 08. 2026 Sollte mir die Sendung trotz meines erklärten Widerrufs zugestellt werden, werde ich die Annahme verweigern, da der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam widerrufen ist. Mit freundlichen Grüßen, JB ------------------------------------------------------------- DHL unternimmt vorgetäuschten Zustellversuch, klingelt nicht bei mir, so daß ich die Annahme der Ware nicht verweigern kann, und deponiert sie im DHL-Depot! -------------------------------------------------------------- Guerlain schickt Rücksendeetikett und verweist auf Rückzahlung nach Erhalt der Ware! ------------------------------------------------------------ Frau Gabrielle Saint-Genis, GF LVMH Parfums & Kosmetik Deutschland GmbH Keinen guten Mittwoch! Ihre E-Mail vom 05.08. ist rechtlich falsch. § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB: "Das Recht des Unternehmers, die Rückzahlung bis zum Eingang der Ware zu verweigern, besteht nicht, wenn der Verbraucher nachweist, dass er die Ware nicht erhalten hat." Beweis: Sendung liegt bei DHL. Nicht abgeholt. Nie erhalten. § 355 BGB: Widerruf vom 03.08. fristgerecht eingegangen. § 286 BGB: Sie sind seit Zugang meines Widerrufs (03.08.) in Verzug. § 288 BGB: Verzugszinsen sind fällig. § 312g Abs. 1 BGB: Fernabsatzwiderruf wirksam. Meine Forderung: Rückzahlung 155 € an Klarna Bank bis morgen, 06.08.2026, 18:00 Uhr. Bei erfolglosem Fristablauf reiche ich Beschwerde bei der Verbraucherzentrale ein! Eine offizielle Beschwerde geht mit separater Post bereits heute an Klarna Bank. Ohne freundliche Grüße! 05 08. 2026

Can Bulut

Can Bulut

Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Leider kann ich meine Erfahrung mit Herrn Rolf Schottmüller und der Vermittlung dieser Immobilie nicht positiv bewerten. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wurden mir die WEG-Protokolle und Hausverwaltungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Darin war bereits eine geplante Sonderumlage für die Sanierung der Garagendächer erwähnt. Da ich selbst in der Immobilienbranche tätig bin, war mir die Bedeutung dieses Punktes bewusst. Aus diesem Grund habe ich Herrn Schottmüller vor meiner Kaufentscheidung ausdrücklich darauf angesprochen und konkret gefragt, ob diese Sonderumlage auch meine Einheit betrifft. Herr Schottmüller erklärte mir daraufhin, dass mich die Sonderumlage nicht betreffe, da das Dach meiner Garage bereits saniert worden sei. Diese Aussage wurde aus meiner Wahrnehmung eindeutig und ohne Vorbehalte getroffen. Auf Grundlage dieser Auskunft bin ich davon ausgegangen, dass keine entsprechende finanzielle Belastung mehr auf mich zukommt. Nach dem Kauf stellte sich jedoch heraus, dass ich mich aufgrund des Gemeinschaftseigentums dennoch an der Sonderumlage beteiligen muss. Die Hausverwaltung bestätigte mir, dass die frühere Sanierung meiner Garage nichts daran ändert, dass die beschlossene Sonderumlage auch meine Einheit betrifft. Hierdurch entstanden mir zusätzliche Kosten in Höhe von rund 2.200 €. Besonders enttäuschend war für mich der Umgang mit der Angelegenheit im Nachgang. Anstatt auf die geschilderte Problematik einzugehen, wurde ich zunächst an die Verkäufer verwiesen. Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass die betreffende Auskunft nach meiner Wahrnehmung ausschließlich von Herrn Schottmüller stammte und ich die Verkäufer vor dem Notartermin überhaupt nicht persönlich kannte, erfolgte keine inhaltliche Klärung. Später wurde mir mitgeteilt, dass ich die Schritte einleiten solle, die ich für richtig halte. Gerade bei einer Maklerprovision von 4,76 % hätte ich erwartet, dass eine derart wichtige Auskunft entweder auf gesicherten Informationen basiert oder zumindest als Vermutung gekennzeichnet wird. Ebenso hätte ich mir im Nachgang mehr Gesprächsbereitschaft und Interesse an einer fairen Lösung gewünscht. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich die Zusammenarbeit leider nicht empfehlen.